Organisation des Studiums in Deutschland
Die Organisation Ihres Studiums in Deutschland erfordert eine klare Reihenfolge von Schritten, die größtenteils aufeinander aufbauen.
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Allgemeine Voraussetzungen für das Studium in Deutschland
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Sprachvoraussetzungen für Ihr Studium an der OVGU
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Bewerbung
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Finanzen
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Krankenversicherung
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Visum
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Wohnungssuche
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Immatrikulation und Zahlung des Semesterbeitrags
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Anmeldung in Magdeburg
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Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen
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Studienbeginn
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Wichtige Termine
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OVGU und FMB Kontakte - Wir sind für Sie da!
Damit Sie an der OVGU in einen Bachelor- oder Master-Studiengang starten können, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für Bachelor-Studiengänge
Wenn Sie einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor studieren wollen, benötigen Sie dafür eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Das sind Zeugnisse, die Sie zum Studium in Deutschland qualifizieren – vor allem Ihr Schulabschluss-Zeugnis. Je nach Herkunftsland können auch einige Semester Studium in Ihrem Heimatland nötig sein.
Die Anerkennung Ihrer Zeugnisse hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Eine endgültige Entscheidung erfolgt erst nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Prüfen Sie vorab, ob Ihr Abschluss für ein Studium in Deutschland genügt:
Voraussetzungen für Master-Studiengänge
Für einen Master benötigen Sie einen Abschluss in einem fachlich verwandten Gebiet, der dem deutschen Bachelor gleichwertig ist. Spezielle Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den entsprechenden Websites (siehe Tabelle unten).
Die Anerkennung von Zeugnissen als Masterzugangsberechtigung ist je nach Herkunftsland unterschiedlich. Ob eine Zulassung für den gewünschten Studiengang erfolgen kann, wird erst nach Prüfung der vollständigen Bewerbungsunterlagen entschieden.
Die Zulassung zum Studium kann auch unter Auflagen erfolgen. Sie haben dann in den ersten beiden Semestern Zeit, diese Auflagen in Form von Zusatzmodulen nachzuholen. Das Maximum der fehlenden CP in den geforderten Kompetenzbereichen ist auf maximal 15 CP begrenzt.
Spezielle Voraussetzungen
Jeder Studiengang hat eigene Anforderungen. Hier sind die Programme der Fakultät für Maschinenbau (FMB) mit Unterrichtssprache aufgelistet:
Studiengang an der FMB | Unterrichtssprache |
Bachelor AI Engineering - Künstliche Intelligenz in den Ingenieurwissenschaften | Deutsch |
Bachelor Elektromobilität | Deutsch |
Bachelor Engineering Science | Englisch |
Bachelor Maschinenbau Bachelor Maschinenbau (dual) |
Deutsch |
Bachelor Mechatronik | Deutsch |
Bachelor Wirtschaftsingenieur Logistik | Deutsch |
Bachelor Wirtschaftsingenieur Maschinenbau Bachelor Wirtschaftsingenieur Maschinenbau (dual) |
Deutsch |
Master Biomechanical Engineering | Englisch |
Master Computational Methods in Engineering | Englisch |
Master Integrated Design Engineering | Deutsch |
Master Maschinenbau | Deutsch |
Master Mechatronik | Deutsch |
Master Systems Engineering for Manufacturing | Englisch |
Master Wirtschaftsingenieurwesen Produktion, Logistik, Produkte | Deutsch/Englisch |
Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen Ihres Wunschstudiengangs und planen Sie ausreichend Zeit bspw. für die Anerkennung von Sprachkenntnissen ein!
Deutschkenntnisse
Die Mehrheit der Studiengänge an der OVGU wird auf Deutsch unterrichtet. Sie benötigen in der Regel mindestens Sprachkenntnisse auf Niveau C1 und einen der folgenden Nachweise:
- „DSH-2“ (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber:innen), ausgewählte Studiengänge erfordern „DSH-3“
- „TestDaF“ (alle vier Teile mindestens auf TDN 4), ausgewählte Studiengänge erfordern TDN 5
- „DSD II" (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe)
- „Prüfungsteil Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
- „GDS“ (Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom) ab 01.01.2012
- „ZOP" (Zentrale Oberstufenprüfung), „KDS" (Kleines Deutsches Sprachdiplom) und „GDS" (Großes Deutsches Sprachdiplom) des Goethe-Instituts bis zum Stichtag 31.12.2011
- „telc Deutsch C1 Hochschule“
Abweichende sprachliche Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Studiengangbeschreibungen.
DSH-Prüfung an der OVGU
Sofern ein C1-Zertifikat bei der Bewerbung nachgewiesen wurde, erfolgt die Einladung zur DSH-Prüfung. Nach dem Bestehen der DSH-Prüfung mit DSH-2 können Sie ihr reguläres Studium beginnen. Die DSH- Prüfung findet jeweils vor Semesterbeginn in den Monaten März (für das Sommersemester) und September (für das Wintersemester) statt.
Die DSH dauert 2 Tage (1 Tag schriftliche Prüfung, 1 Tag mündliche Prüfung). Die Prüfungsgebühr beträgt 80 EUR. Die Teilnahme an der Prüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Otto-von-Guericke-Universität. Informationen zu den Prüfungsterminen und das aktuelle Deutschkursangebot finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.
Hinweis: Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg bietet keine Deutschkurse zur Studienvorbereitung an.
Englischkenntnisse
Für die englischsprachigen Studiengänge wird der Nachweis von Sprachkenntnissen vorausgesetzt.
Anerkannt werden zum Beispiel:
- TOEFL-Test
- Cambridge Proficiency (CPE)
- International English Languages Test System (IELTS)
- Advanced Placement International English Languages (APIEL)
- CAE (Certificate of Advanced English)
- PTE Academic
Zertifikate von IELTS und TOEFL können zusätzlich bei uni-assist e.V. hochgeladen werden. uni-assist ist eine IELTS-Recognising Institution und Ihr IELTS Zeugnis kann online verifiziert werden. Den Official TOEFL Score Report bitte direkt an uni-assist schicken lassen (der uni-assist TOEFL-Code lautet: 2727), damit Ihr Ergebnis verifiziert werden kann.
Befreiung vom Englischnachweis
Sie müssen keinen Sprachnachweis vorlegen, wenn folgende Zeugnisse vorgelegt werden:
Sekundarschulabschlüsse aus:
- Australien
- Kanada (aller Provinzen bis auf Quebec und New Brunswick)
- USA (High School Diploma)
sowie:
- britische und internationale GCE A-Level-Zertifikate
- irisches Leaving Certificate
- neuseeländisches National Certificate of Educational Achievement
- Scottish Qualifications Certificate
Wenn das Studium im jeweiligen Land absolviert wurde, Hochschulabschlüsse aus:
- Australien
- Großbritannien
- Irland
- Kanada (ausgenommen Abschlüsse aus den Provinzen Quebec und New Brunswick)
- Neuseeland
- USA
Alle anderen Bewerber:innen müssen offizielle Sprachnachweise zur Bewerbung vorlegen.
Studiengangsspezifische Sprachvoraussetzungen
Die Unterrichtssprache und Sprachvoraussetzungen hängen vom gewählten Studiengang ab. Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihres Wunschstudiengangs (s. Tabelle) und in der studiengangsspezifischen Studien- und Prüfungsordnung.
An der Otto-von-Guericke-Universität (OVGU) gibt es unterschiedliche Wege, sich für ein Studium zu bewerben. Hier finden Sie heraus, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Bewerbungszeiträume für internationale Studierende
Der Bewerbungszeitraum hängt vom gewählten Studiengang ab. Prüfen Sie die spezifischen Fristen und Anforderungen auf der Website Ihres gewünschten Studiengangs (s. Tabelle).
Semesterbeitrag
An der OVGU beträgt der Semesterbeitrag 278,90 € (Stand 12/2024) und setzt sich wie folgt zusammen:
- 90,00 € Studentenwerksbeitrag
- 176,40 € Deutschlandsemesterticket
- 12,50 € Studierendenschaftsbeitrag
Weitere Infos finden Sie hier.
Gibt es an der OVGU Studiengebühren?
Nein, die OVGU erhebt keine Studiengebühren.
Zusätzliche Gebühren entstehen nur, wenn Sie ein Zweitstudium aufnehmen. Gebühren für ein Zweitstudium
Finanzierungsnachweis
Internationale Studierende müssen nachweisen, dass sie ihr Studium finanzieren können. Es gibt verschiedene Nachweismöglichkeiten:
- Einkommens- und Vermögensnachweise der Eltern
- jemand mit deutschen Wohnsitz verpflichtet sich gegenüber der Ausländerbehörde, die Kosten zu übernehmen
- Sperrkonto mit Sicherheitsbetrag
- Bankbürgschaft
- Stipendium
Hinweis: Fragen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Land, welche Möglichkeit zwigend erforderlich ist!
Sperrkonto
Die häufigste Möglichkeit ist die Nutzung eines Sperrkontos bei einer registrierten deutschen Bank.
Der jährliche Regelbedarf, der bei Beantragung des Visums auf das Sperrkonto eingezahlt werden muss, beträgt 11.904 € (Stand 11/2024). Der Betrag bleibt bis zur Einreise nach Deutschland gesperrt. Jeden Monat kann nur eine Summe von 992€ abgehoben werden.
Brauche ich ein Sperrkonto?
Wenn Sie Bürger eines EU- oder Schengen-Staates sind, benötigen Sie kein Sperrkonto.
Wann sollte ich ein Sperrkonto eröffnen?
Die Bearbeitung kann zwischen ein bis sechs Wochen dauern. Sie können Ihr Visum erst beantragen, wenn Sie die Bestätigung der Bank haben.
Wo kann ich ein Sperrkonto errichten?
Diese Anbieter sind von der deutschen Bundesregierung zugelassen:
Ansonsten bieten folgende deutsche Banken Sperrkonten an:
Schritte:
1. Beantragung des Kontos:
- Dauer: ca. 1 Woche bei Onlineanbietern
2. Dokumente (evtl. Original nötig!):
- ausgefüllte Formulare
- Kopie des Reisepasses (evtl. beglaubigt!)
- Zulassungsbescheid der OVGU
3. Kontoeröffnung:
- die Einrichtung kostet ca. 50 - 150€
- anschließend wird der jährliche Regelbetrag (11.904 €) überwiesen
4. In Deutschland:
- Termin mit der Bank machen
- EC-Karte + Online-Banking Zugänge werden ausgehändigt (per Post oder bei der Bank)
Haben Sie weitere Fragen zum Sperrkonto? Schauen Sie hier nach weiteren Informationen.
Girokonto
Ein Girokonto ist unverzichtbar für Ihren Alltag in Deutschland – sei es für Miete, Semestergebühren oder Gehalt aus einem Nebenjob. Viele Banken bieten Studierenden gebührenfreie Konten an. Vergleichen Sie die Angebote und achten Sie darauf, dass es sich um eine überregionale Bank oder Direktbank handelt. So bleiben Sie flexibel, falls Sie für einen Sprachkurs oder ein Praktikum in eine andere Stadt ziehen.
nötige Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis
- Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid der OVGU
- Meldbescheinigung des BürgerBüros bzw. der Ausländerbehörde
Hinweis: Manche Banken eröffnen Konten erst ab einem Aufenthalt von über sechs Monaten.
BAföG Antrag
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie BAföG beantragen und finanzielle Unterstützung für Ihr Studium erhalten. Das Studentenwerk Magdeburg ünterstützt Sie bei Fragen oder der Antragstellung. Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht!
Stipendien
Sichern Sie sich finanzielle Unterstützung für Ihr Studium! Zahlreiche Stipendien fördern nicht nur Studierende mit herausragenden Leistungen! Finden Sie das passende Stipendium und profitieren Sie von mehr finanzieller Freiheit und exklusiven Netzwerken. Jetzt informieren und bewerben!
Gesundheit geht vor! In Deutschland ist eine Krankenversicherung Pflicht.
Gilt meine Krankenversicherung in Deutschland?
Besitzen Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)? Dann haben Sie auch in Deutschland Versicherungsschutz.
Gesetzliche Versicherungen aus folgenden Ländern gelten auch in Deutschland:
- Mitgliedsländer der Europäischen Union
- Bosnien-Herzegowina
- Island
- Israel
- Kosovo
- Liechtenstein
- Marokko
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Schweiz
- Serbien
- Tunesien
- Türkei
Meine gesetzliche Versicherunggilt auch in Deutschland. Muss ich noch etwas beachten?
Wenn Ihre aktuelle Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird, benötigen Sie eine Bestätigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Diese Bestätigung müssen Sie bei der Immatrikulation vorlegen.
Ich benötige eine Krankenversicherung. Was muss ich tun?
Falls Ihre Botschaft vor der Einreise eine Krankenversicherung verlangt, schließen Sie zunächst nur eine Reisekrankenversicherung für die ersten 1–3 Monate ab. Nach Ihrer Ankunft können Sie eine deutsche Krankenversicherung wählen.
Schauen Sie sich auch den Vergleich für Krankenversicherungen für internationale Studierende an. Es gibt weiterhin ein informatives Webinar zur Krankenversicherung in Deutschland.
Wenn Sie aus dem Ausland kommen, ist das Visum häufig der erste Schritt für ein Studium in Deutschland. Sorgen Sie dafür, dass Sie rechtzeitig alle notwendigen Dokumente zusammenstellen, damit Ihr Start in Magdeburg reibungslos gelingt!
Nutzen Sie für erste Informationen den Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes!
Brauche ich ein Visum für mein Studium in Deutschland?
In den meisten Fällen: Ja! Für die Einreise und den Aufenthalt zu Studienzwecken benötigen Sie ein spezielles Visum, das in der Regel für ein Jahr ausgestellt wird. Nach der Einreise müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Magdeburger Ausländerbehörde beantragen.
Die Einreise mit einem Touristenvisum oder ohne Visum erlaubt keine nachträgliche Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für das Studium!
Wer ist von der Visumspflicht ausgenommen?
Staatsbürger der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz benötigen kein Visum. Staatsangehörige aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea und den USA können ebenfalls visumfrei einreisen. Nach Ihrer Ankunft beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der Ausländerbehörde.
Wie beantrage ich ein Visum zu Studienzwecken?
Das Visum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland. Dafür benötigen Sie:
- Zulassungsbescheid Ihrer Hochschule
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (mindestens 992 € /Monat oder 11.904 € / Jahr, Stand 11/2024)
- weitere länderspezifische Unterlagen
Tipp: Ein Visumantrag kann mehrere Monate dauern. Beantragen Sie das Visum daher frühzeitig, auch ohne Studienplatzbestätigung. Mit einem Studienbewerbervisum können Sie zunächst einreisen und es später in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umwandeln.
Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung des Visums?
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gültiger Reisepass
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis der Finanzierung
- Nachweise von bisherigen Studienleistungen und Sprachkenntnissen
- wenn vorhanden: Zulassungsbescheid der Hochschule
- Bei Studienbewerbervisum: Anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
- Evtl. ein Gesundheitszeugnis
Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig sind, um den Visumsprozess zu beschleunigen!
Studienbewerbervisum
Mit einem Studienbewerbervisum können Sie auch ohne Zulassung einreisen. Dieses Visum gilt zunächst für drei Monate und ermöglicht es, die Voraussetzungen für eine Zulassung zu erfüllen. Falls erforderlich, kann es um bis zu sechs Monate verlängert werden. Nach einer erfolgreichen Zulassung zum Studium oder Studienkolleg können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen. Der finanzielle Nachweis beträgt auch hier mindestens 992 € / Monat für die gesamte Dauer (Stand 11/2024).
weitere hilfreiche Links:
Ein eigenes Zuhause ist der erste Schritt in ein erfolgreiches Studium. Ob Wohnheim, WG oder private Wohnung – hier erfahren Sie, wie Sie eine Unterkunft in Magdeburg finden.
Auf unserer Seite Wohnen in Magdeburg finden Sie zahlreiche hilfreiche Informationen zur Wohnungssuche.
Die Immatrikulation ist Ihre offizielle Aufnahme an der OVGU! Schließen Sie Ihre Anmeldung ab, indem Sie den Semesterbeitrag bezahlen. Danach erhalten Sie IhrenStudierendenausweis sowie Zugang zu allen Uni-Diensten.
Beginn der Immatrikulation
- Wintersemester: Mitte September
- Sommersemester: Mitte März
Ablauf
Die Immatrikulation für internationale Studierende, die einen akademischen Abschluss anstreben, erfolgt ganz bequem per E-Mail.
Erforderliche Dokumente:
- Antrag auf Immatrikulation
- Identitätsnachweis (Reisepass mit gültigem Visum für Deutschland)
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis Ihrer Adresse in Deutschland (Meldebescheinigung, Mietvertrag oder im Ausnahmefall c/o-Adresse)
- Passbild (digital, max. 1 MB (jpg, jpeg, gif, png, pjpeg, x-png))
- wenn sie bereits an einer deutschen Hochschule studiert haben, zusätzlich:
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nach der Einreichung Ihrer vollständigen Unterlagen erhalten Sie innerhalb von ca. 10 Werktagen eine E-Mail. Darin finden Sie:
- Ihre Matrikelnummer
- Informationen zur Aktivierung Ihres Studierendenaccounts
- und die Zahlungsaufforderung für den Semesterbeitrag (278,90 €, Stand 12/2024)
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlung des Semesterbeitrags möglicherweise Gebühren bei Ihrer Bank anfallen. Erfragen Sie den zu überweisenden Gesamtbetrag, inklusive etwaiger Gebühren. Die Immatrikulation ist erst abgeschlossen, wenn der Betrag von 278,90 € vollständig gezahlt wurde!
Hinweis zur Bearbeitung: Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, von Nachfragen abzusehen – Sie werden rechtzeitig informiert!
Nach Ihrer Ankunft müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen ummelden, um Magdeburg offiziell zu Ihrem neuen Zuhause zu machen. Die Anmeldung ist notwendig, um Zugang zu städtischen Leistungen zu erhalten und die Meldebescheinigung zu bekommen, die für viele weitere Schritte wichtig ist – zum Beispiel für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis als internationale:r Studierende:r. Bewahren Sie dieses Dokument also gut auf!
Anmeldeprozess
- elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) (nur EU-Bürger:innen möglich)
- Bei einem Zuzug aus dem Inland ist die Anmeldung in Magdeburg mit der elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) online möglich! Es entfällt die Terminvereinbarung und der Behördengang.
- Voraussetzungen:
- gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eDI-Karte inkl. PIN
- NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- die AusweisApp ab Version 1.24.0
- Termin im BürgerBüro (Pflicht für Nicht-EU-Bürger:innen)
- Wichtige Hinweise zur Terminreservierung
- Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- ein gültiges Identitätsdokument (evtl. mit Visum)
- eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (der Mietvertrag reicht nicht aus)
- ggf. die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Ein- und Auszugsdatum)
In welches BürgerBüro muss ich gehen?
Sie können das BürgerBüro frei wählen:
Zum Semesterbeginn steht außerdem ein Mobiles BürgerBüro auf dem Hauptcampus der OVGU bereit.
Welche Gebühren kommen für die Anmeldung auf mich zu?
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist kostenlos. Sollten Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig (innerhalb von zwei Wochen) nachkommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bonus für Studierende
Die Stadt Magdeburg bietet Studierenden der OVGU ein Begrüßungsgeld von bis zu 160,00 €, wenn Sie Ihre Hauptwohnung anmelden und mindestens zwei Jahre in Magdeburg studieren. Die Zahlung erfolgt in drei Stufen: 70 €, 50 €, und 40 € oder als Einmalzahlung. Für jede Rate muss rechtzeitig ein Antrag mit der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung und einer Kopie des Studierendenausweises gestellt werden.
Versandmöglichkeiten:
- per Post: BürgerService, Unterstützungsleistung, Bei der Hauptwache 4 (Neues Rathaus), 39104 Magdeburg
- in einem Bürgerbüro abgeben
Hinweis: Wer seinen Hauptwohnsitz vor Ablauf des geförderten Zeitraums abmeldet, muss den bereits gezahlten Betrag zurückzahlen.
Umzug? Nicht vergessen!
Bei einem Umzug innerhalb Magdeburgs (auch der Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnheims) müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen mit der neuen Wohnungsgeberbestätigung ummelden.
Sie kommen aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz?
Gute Nachrichten: Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis! Nach Ihrer Anmeldung in Magdeburg erhalten Sie lediglich eine Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht.
Erforderliche Dokumente:
- Indentitätsnachweis (Pass oder Personalausweis)
- biometrisches Passbild
- Wohnungsgeberbestätigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis
Sie kommen NICHT aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz?
Innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise (bzw. acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums) müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
- Online-Antrag - Schnell und bequem von zu Hause! Digitale Anträge werden bevorzugt bearbeitet.
Erforderliche Unterlagen (als PDF):
- Identitätsnachweis (Reisepass mit gültigem Visum (mit Zusatzblatt und Einreisestempel))
- Immatrikulationsbescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis (z. B. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendienbescheinigung)
- Mietbescheinigung (durch Vermieter ausgefüllt)
- Falls vorhanden: Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels
Gebühren:
(Stand 12/2024)
- Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 €
- jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93 €
- Wechsel des Studiengangs: 98 €
Nach Einreichung Ihres Antrags wird die Behörde Sie kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre biometrischen Daten (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke) für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) aufgenommen.
Das Studium beginnt! Ob Kurswahl, Infos für Erstsemester oder die ersten Vorlesungen – die OVGU hält zahlreiche Angebote bereit, die Ihnen den Einstieg erleichtern. Nutzen Sie unsere Tipps, um bestens vorbereitet zu starten!
--> Weiter zu den First Steps @ OVGU
Alles auf einen Blick: Behalten Sie wichtige Termine wie Semesterbeginn, Prüfungszeiträume und Abgabefristen im Auge, um gut organisiert zu bleiben.
Studienjahresablaufplan
Hier finden Sie die wichtigsten Daten für das jeweilige Semester. Bitte achten Sie auf die Termine unter "Alle anderen Fakultäten".
Einführungswoche
Die Einführungswoche ist Ihre Chance, die OVGU, Kommiliton:innen und die Stadt Magdeburg kennenzulernen. Spannende Veranstaltungen und hilfreiche Infos machen den Studienstart zu einem echten Highlight
IKUS (Interkulturelle Studierende) der OVGU organisieren internationale Willkommenswochen.
Verpassen Sie jedoch nicht die die Einführungsveranstaltungen der FMB. Dort erfahren Sie alles Wichtige zu Ihrem Studiengang, den Prüfungs- und Studienordnungen sowie zum Studienablauf. Sie erhalten Hinweise zur Prüfungsanmeldung und Unterstützung bei der Stundenplanerstellung.
Lernen Sie Ihre Fakultätsleitung, Professor:innen, das Prüfungsamt sowie Ihre Mitstudierenden und Vertreter:innen des Fachschaftsrats (FaRaFMB) kennen. Entdecken Sie den Campus, Labore, Hörsäle und Seminarräume.
Machen Sie mit und legen Sie den Grundstein für ein erfolgreiches Studium!
Prüfungsfristen
Prüfungsanmeldung:
- Wintersemester: 15. - 30. November
- Sommersemester: 15.-31. Mai
Prüfungsabmeldung:
- bis 3 Tage vor dem Prüfungstermin
Rückmeldung
Beachten Sie bitte die Rückmeldezeiten!
Die Rückmeldung kann per Lastschrift, Überweisung oder Barzahlung erfolgen. Weitere Hinweise und eine Anleitung finden Sie hier.
Fragen, Probleme, Unterstützung gesucht? Die OVGU und die Fakultät für Maschinenbau stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner:innen für Prüfungen, Studienberatung, internationale Themen oder persönliche Herausforderungen.
Fakultät für Maschinenbau (FMB): Ihre Anlaufstellen
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Hilfe bei Prüfungsanmeldungen, Anerkennungen von Studienleistungen und offiziellen Anliegen wie Widersprüchen
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Studentische Unterstützung, Organisation von Events und Bereitstellung von Gedächtnisprotokollen vergangener Klausuren
Studienfachberater:innen der FMB
- Hilfe bei Fragen zu Studieninhalten, Programmen oder fachspezifischen Anliegen
Koordinatorin Internationaler Studierender der FMB
- Unterstützung bei Anliegen internationaler Studierender der FMB
- Unterstützung bei praktischen Projekten und Werkstattarbeiten
- bspw. Beratung zu Gleichstellungsthemen
Wichtige Uni-Services
- Hilfe bei Immatrikulation, Studierendenausweis, Studienbescheinigungen uvm.
- Beratung zu Bewerbung, Praktika und Jobs, sowie Karriereevents
- Engagieren Sie sich! Ob in sozialen Projekten, kulturellen Gruppen oder Fachinitiativen – hier können Sie Ihre Ideen einbringen, neue Leute kennenlernen und das Campusleben aktiv mitgestalten.
- Hilfe bei rechtlichen Fragen und Interessenvertretung
Büro für Gleichstellung und Familie
- Unterstützung zu Themen wie Vereinbarkeit von Studium und Familie
Internationales
Internationale Studierende IKUS
- Internationalen Begrüßungswochen, Sprachtandemprogramme, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen
Akademisches Auslandsamt / International Office
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Unterstützung bei Visaangelegenheiten, Stipendien, Auslandsaufenthalten
Psychologische Beratung
Psycholsoziale Studierendenberatung (PSB)
- Unterstützung bei persönlichen, sozialen oder akademischen Herausforderungen
- Workshops zu Studienorganisation und Prüfungsvorbereitung
Sozial- und Finanzierungsberatung
- Probleme mit BAföG, Stipendien oder finanzieller Planung? Die Sozialberatung des Studentenwerks hilft bei allen Fragen rund um Ihre Studienfinanzierung
- Unterstützung bei persönlichen, sozialen und studienbezogenen Herausforderungen - egal ob Prüfungsstress oder schwierige Lebenssituationen