Visum
Wenn Sie aus dem Ausland kommen, ist das Visum häufig der erste Schritt für ein Studium in Deutschland. Sorgen Sie dafür, dass Sie rechtzeitig alle notwendigen Dokumente zusammenstellen, damit Ihr Start in Magdeburg reibungslos gelingt!
Nutzen Sie für erste Informationen den Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes!
Brauche ich ein Visum für mein Studium in Deutschland?
In den meisten Fällen: Ja! Für die Einreise und den Aufenthalt zu Studienzwecken benötigen Sie ein spezielles Visum, das in der Regel für ein Jahr ausgestellt wird. Nach der Einreise müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Magdeburger Ausländerbehörde beantragen.
Die Einreise mit einem Touristenvisum oder ohne Visum erlaubt keine nachträgliche Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für das Studium!
Wer ist von der Visumspflicht ausgenommen?
Staatsbürger der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz benötigen kein Visum. Staatsangehörige aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea und den USA können ebenfalls visumfrei einreisen. Nach Ihrer Ankunft beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der Ausländerbehörde.
Wie beantrage ich ein Visum zu Studienzwecken?
Das Visum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland. Dafür benötigen Sie:
- Zulassungsbescheid Ihrer Hochschule
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (mindestens 992 € /Monat oder 11.904 € / Jahr, Stand 11/2024)
- weitere länderspezifische Unterlagen
Tipp: Ein Visumantrag kann mehrere Monate dauern. Beantragen Sie das Visum daher frühzeitig, auch ohne Studienplatzbestätigung. Mit einem Studienbewerbervisum können Sie zunächst einreisen und es später in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umwandeln.
Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung des Visums?
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gültiger Reisepass
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis der Finanzierung
- Nachweise von bisherigen Studienleistungen und Sprachkenntnissen
- wenn vorhanden: Zulassungsbescheid der Hochschule
- Bei Studienbewerbervisum: Anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
- Evtl. ein Gesundheitszeugnis
Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig sind, um den Visumsprozess zu beschleunigen!
Studienbewerbervisum
Mit einem Studienbewerbervisum können Sie auch ohne Zulassung einreisen. Dieses Visum gilt zunächst für drei Monate und ermöglicht es, die Voraussetzungen für eine Zulassung zu erfüllen. Falls erforderlich, kann es um bis zu sechs Monate verlängert werden. Nach einer erfolgreichen Zulassung zum Studium oder Studienkolleg können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen. Der finanzielle Nachweis beträgt auch hier mindestens 992 € / Monat für die gesamte Dauer (Stand 11/2024).