Sprachvoraussetzungen für Ihr Studium an der OVGU
Deutschkenntnisse
Die Mehrheit der Studiengänge an der OVGU wird auf Deutsch unterrichtet. Sie benötigen in der Regel mindestens Sprachkenntnisse auf Niveau C1 und einen der folgenden Nachweise:
- „DSH-2“ (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber:innen), ausgewählte Studiengänge erfordern „DSH-3“
- „TestDaF“ (alle vier Teile mindestens auf TDN 4), ausgewählte Studiengänge erfordern TDN 5
- „DSD II" (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe)
- „Prüfungsteil Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
- „GDS“ (Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom) ab 01.01.2012
- „ZOP" (Zentrale Oberstufenprüfung), „KDS" (Kleines Deutsches Sprachdiplom) und „GDS" (Großes Deutsches Sprachdiplom) des Goethe-Instituts bis zum Stichtag 31.12.2011
- „telc Deutsch C1 Hochschule“
Abweichende sprachliche Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Studiengangbeschreibungen.
DSH-Prüfung an der OVGU
Sofern ein C1-Zertifikat bei der Bewerbung nachgewiesen wurde, erfolgt die Einladung zur DSH-Prüfung. Nach dem Bestehen der DSH-Prüfung mit DSH-2 können Sie ihr reguläres Studium beginnen. Die DSH- Prüfung findet jeweils vor Semesterbeginn in den Monaten März (für das Sommersemester) und September (für das Wintersemester) statt.
Die DSH dauert 2 Tage (1 Tag schriftliche Prüfung, 1 Tag mündliche Prüfung). Die Prüfungsgebühr beträgt 80 EUR. Die Teilnahme an der Prüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Otto-von-Guericke-Universität. Informationen zu den Prüfungsterminen und das aktuelle Deutschkursangebot finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.
Hinweis: Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg bietet keine Deutschkurse zur Studienvorbereitung an.
Englischkenntnisse
Für die englischsprachigen Studiengänge wird der Nachweis von Sprachkenntnissen vorausgesetzt.
Anerkannt werden zum Beispiel:
- TOEFL-Test
- Cambridge Proficiency (CPE)
- International English Languages Test System (IELTS)
- Advanced Placement International English Languages (APIEL)
- CAE (Certificate of Advanced English)
- PTE Academic
Zertifikate von IELTS und TOEFL können zusätzlich bei uni-assist e.V. hochgeladen werden. uni-assist ist eine IELTS-Recognising Institution und Ihr IELTS Zeugnis kann online verifiziert werden. Den Official TOEFL Score Report bitte direkt an uni-assist schicken lassen (der uni-assist TOEFL-Code lautet: 2727), damit Ihr Ergebnis verifiziert werden kann.
Befreiung vom Englischnachweis
Sie müssen keinen Sprachnachweis vorlegen, wenn folgende Zeugnisse vorgelegt werden:
Sekundarschulabschlüsse aus:
- Australien
- Kanada (aller Provinzen bis auf Quebec und New Brunswick)
- USA (High School Diploma)
sowie:
- britische und internationale GCE A-Level-Zertifikate
- irisches Leaving Certificate
- neuseeländisches National Certificate of Educational Achievement
- Scottish Qualifications Certificate
Wenn das Studium im jeweiligen Land absolviert wurde, Hochschulabschlüsse aus:
- Australien
- Großbritannien
- Irland
- Kanada (ausgenommen Abschlüsse aus den Provinzen Quebec und New Brunswick)
- Neuseeland
- USA
Alle anderen Bewerber:innen müssen offizielle Sprachnachweise zur Bewerbung vorlegen.
Studiengangsspezifische Sprachvoraussetzungen
Die Unterrichtssprache und Sprachvoraussetzungen hängen vom gewählten Studiengang ab. Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihres Wunschstudiengangs (s. Tabelle) und in der studiengangsspezifischen Studien- und Prüfungsordnung.