Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen

Sie kommen aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz?

Gute Nachrichten: Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis! Nach Ihrer Anmeldung in Magdeburg erhalten Sie lediglich eine Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht.

Erforderliche Dokumente:

 

Sie kommen NICHT aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz?

Innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise (bzw. acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums) müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.

 

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

  • Online-Antrag  - Schnell und bequem von zu Hause! Digitale Anträge werden bevorzugt bearbeitet.

 

Erforderliche Unterlagen (als PDF):

 

Gebühren:

 (Stand 12/2024)

  • Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 €
  • jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93 €
  • Wechsel des Studiengangs: 98 €

 

Nach Einreichung Ihres Antrags wird die Behörde Sie kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre biometrischen Daten (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke) für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) aufgenommen.

 

Letzte Änderung: 13.01.2025 - Ansprechpartner: