Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen
Sie kommen aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz?
Gute Nachrichten: Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis! Nach Ihrer Anmeldung in Magdeburg erhalten Sie lediglich eine Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht.
Erforderliche Dokumente:
- Indentitätsnachweis (Pass oder Personalausweis)
- biometrisches Passbild
- Wohnungsgeberbestätigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis
Sie kommen NICHT aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz?
Innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise (bzw. acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums) müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
- Online-Antrag - Schnell und bequem von zu Hause! Digitale Anträge werden bevorzugt bearbeitet.
Erforderliche Unterlagen (als PDF):
- Identitätsnachweis (Reisepass mit gültigem Visum (mit Zusatzblatt und Einreisestempel))
- Immatrikulationsbescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis (z. B. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendienbescheinigung)
- Mietbescheinigung (durch Vermieter ausgefüllt)
- Falls vorhanden: Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels
Gebühren:
(Stand 12/2024)
- Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 €
- jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93 €
- Wechsel des Studiengangs: 98 €
Nach Einreichung Ihres Antrags wird die Behörde Sie kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre biometrischen Daten (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke) für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) aufgenommen.