Anmeldung in Magdeburg
Nach Ihrer Ankunft müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen ummelden, um Magdeburg offiziell zu Ihrem neuen Zuhause zu machen. Die Anmeldung ist notwendig, um Zugang zu städtischen Leistungen zu erhalten und die Meldebescheinigung zu bekommen, die für viele weitere Schritte wichtig ist – zum Beispiel für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis als internationale:r Studierende:r. Bewahren Sie dieses Dokument also gut auf!
Anmeldeprozess
- elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) (nur EU-Bürger:innen möglich)
- Bei einem Zuzug aus dem Inland ist die Anmeldung in Magdeburg mit der elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) online möglich! Es entfällt die Terminvereinbarung und der Behördengang.
- Voraussetzungen:
- gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eDI-Karte inkl. PIN
- NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- die AusweisApp ab Version 1.24.0
- Termin im BürgerBüro (Pflicht für Nicht-EU-Bürger:innen)
- Wichtige Hinweise zur Terminreservierung
- Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- ein gültiges Identitätsdokument (evtl. mit Visum)
- eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (der Mietvertrag reicht nicht aus)
- ggf. die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Ein- und Auszugsdatum)
In welches BürgerBüro muss ich gehen?
Sie können das BürgerBüro frei wählen:
Zum Semesterbeginn steht außerdem ein Mobiles BürgerBüro auf dem Hauptcampus der OVGU bereit.
Welche Gebühren kommen für die Anmeldung auf mich zu?
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist kostenlos. Sollten Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig (innerhalb von zwei Wochen) nachkommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bonus für Studierende
Die Stadt Magdeburg bietet Studierenden der OVGU ein Begrüßungsgeld von bis zu 160,00 €, wenn Sie Ihre Hauptwohnung anmelden und mindestens zwei Jahre in Magdeburg studieren. Die Zahlung erfolgt in drei Stufen: 70 €, 50 €, und 40 € oder als Einmalzahlung. Für jede Rate muss rechtzeitig ein Antrag mit der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung und einer Kopie des Studierendenausweises gestellt werden.
Versandmöglichkeiten:
- per Post: BürgerService, Unterstützungsleistung, Bei der Hauptwache 4 (Neues Rathaus), 39104 Magdeburg
- in einem Bürgerbüro abgeben
Hinweis: Wer seinen Hauptwohnsitz vor Ablauf des geförderten Zeitraums abmeldet, muss den bereits gezahlten Betrag zurückzahlen.
Umzug? Nicht vergessen!
Bei einem Umzug innerhalb Magdeburgs (auch der Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnheims) müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen mit der neuen Wohnungsgeberbestätigung ummelden.