Prüfungsausschüsse der Studiengänge
Die Aufgabe der Prüfungsausschüsse ist es, den ordnungsgemäßen Ablauf von Prüfungen zu gewährleisten. Sie sind in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges geregelt. Auf Grundlage der Studien- bzw. Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges besitzen sie folgende Kompetenzen:
- Anerkennung von Leistungsnachweisen
- Zulassung und Abnahme von Zwischen- bzw. Abschlussprüfungen
- Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt
- Entscheidung über Auslegungsfragen bei der Anwendung der Prüfungsordnung
In Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt der FMB wird die ordnungsgemäßen Anwendung der Regelungen aus den gültigen Prüfungsordnungenzu gewährleistet.