Prüfungsausschüsse der Studiengänge

Die Aufgabe der Prüfungsausschüsse ist es, den ordnungsgemäßen Ablauf von Prüfungen zu gewährleisten. Sie sind in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges geregelt. Auf Grundlage der Studien- bzw. Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges besitzen sie folgende Kompetenzen:

  • Anerkennung von Leistungsnachweisen
  • Zulassung und Abnahme von Zwischen- bzw. Abschlussprüfungen
  • Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt
  • Entscheidung über Auslegungsfragen bei der Anwendung der Prüfungsordnung

In Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt der FMB wird die ordnungsgemäßen Anwendung der Regelungen aus den gültigen Prüfungsordnungenzu gewährleistet.

Letzte Änderung: 03.04.2025 - Ansprechpartner: