Auslandaufenthalt

Die Möglichkeit, Ihr Studium mit einem Auslandsaufenthalt zu verknüpfen und anzureichern, bieten Ihnen verschiedene Kooperationen der OVGU durch internationale Netzwerke und Austausch-Programme.

innerhalb Europas:

ERASMUS-Programm, als Mobilitätsprogramm der Europäischen Union für ein ein- oder zweisemestriges europäisches Auslandsstudium

außerhalb Europas:

WELTWEIT-Programm, Austauschmöglichkeiten im Rahmen bilateraler Hochschulvereinbarungen außerhalb der EU

Weiterhin existieren verschiedene Stipendien- bzw. Förderprogramme für Auslandsstudien.

Informieren Sie sich bitte im International Office (Akademisches Auslandsamt) über die aktuellen Angebote.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise aus der FMB:

Wollen Sie Ihren Aufenthalt mit einem Auslandsstudium verbinden, ist ein Learning Agreement erforderlich, das Sie im Vorfeld Ihres Aufenthaltes abstimmen und genehmigen lassen müssen. Dieses bildet Ihre vertragliche Regelung zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen.

  • Wählen Sie das Land und die Universität aus, an der Sie ihren Auslandsaufenthalt absolvieren möchten. Berücksichtigen Sie dabei die inhaltliche Orientierung der Gast-Universität und Ihre Fähigkeiten in der Lehrsprache. Prüfen Sie die Notwendigkeit einer vorgelagerten Sprachausbildung (z. B. im Sprachenzentrum der OVGU).
  • Wählen Sie die Module aus, die Sie besuchen möchten. Vorhandene Modulbeschreibungen in Englisch oder Deutsch sind unerläßlich. Vergleichen Sie dazu Ihren Regelstudienplan mit den im Zeitraum Ihres Aufenthaltes angebotenen Modulen.
  • Benötigen Sie bei der Festlegung des Zeitpunktes des Auslandsaufenthaltes bzw. bei der Auswahl der Module Beratungen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig (gegebenenfalls nach der Nominierung an der Gasthochschule) an den/die Studienfachberater/-in Ihres Studienganges.
  • Stellen Sie das Learning Agreement zusammen. Das erforderliche Formular finden Sie auf den Internetseiten des International Office der OVGU unter „International/Dokumente & Formulare/Outgoing“. Das Learning Agreement dokumentiert die Module, die Sie im Ausland besuchen möchten in "Tabelle A" und stellt sie den Modulen in "Tabelle B" gegenüber, die Sie dafür in Ihrem Studium angerechnet bekommen möchten.

  • Die Prüfung der Anerkennung eines Moduls aus dem Curriculum obliegt dem/der jeweilig verantwortlichen Hochschullehrer/-in der OVGU. Händigen Sie dem Hochschullehrer/-in die Modulbeschreibung aus, auf deren Basis die Prüfung erfolgen kann. Lassen Sie den verantwortlichen Hochschullehrer hinter dem von ihm/ihr anzuerkennenden Modul unterschreiben.
  • Die Prüfung der Anerkennung von wirtschaftswissenschaftlichen Modulen beantragen Sie über das Prüfungsamt der FMB.
  • Die endgültige Entscheidung über das Learning Agreement trifft der Prüfungsausschussvorsitzende (Studiendekan der FMB). Geben Sie dazu das Learning Agreement in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt ab. Ein zusätzlicher formloser Antrag (Name, Studiengang und Matrikelnummer nicht vergessen), aus dem hervorgeht, ob und wie die im Ausland erbrachten Leistungen in das Zeugnis eingehen sollen, ist mit dem Learning Agreement abzugeben.
  • Mit seiner Unterschrift bestätigt der Studiendekan die - nach Nachweis der erfolgreichen Absolvierung - anzuerkennenden Module. Module, für die keine Unterschrift des Modulverantwortlichen vorliegt, können nur unter „Zusätzliche Leistungen“ auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Nicht anzuerkennende Module werden aus dem "Tabelle B" gestrichen.

  • In keinem Fall können alle im Ausland erbrachte Leistungen summiert 50% oder mehr der Leistungspunkte, die im belegten Studiengang an der OVGU in Lehrveranstaltungen zu erwerben sind, ersetzen.
    Diese maximale Grenze liegt
    bei einem vier semestrigen Master-Studium (MB, IDE) bei < 45 CP,
    bei einem drei semestrigen Master-Studium (WMB, WLO) bei < 30 CP,
    bei einem sechs semestrigen Bachelor-Studium (MB) bei <= 78 CP und
    bei einem sieben semestrigen Bachelor-Studium (WMB, WLO) bei <= 91 CP.

  • Entsprechend der Immatrikulationsordnung der OVGU kann ein Studierender zur Ableistung eines Studienaufenthalts im Ausland auf Antrag für maximal 2 Semester am Stück beurlaubt werden.
    Stellen Sie rechtzeitig (bis zum Ende des Rückmeldezeitraumes für das betroffene Semester) Ihren Antrag über das Prüfungsamt an das Studentensekretariat. Eine Beurlaubung führt zur Unterbrechung des Studiums, d.h. ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester und wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
    Bei einem Urlaubssemester zur Ableistung eines Studienaufenthalts im Ausland können Prüfungen und Leistungsnachweise bis maximal 30 CP pro Semester erbracht werden.

  • Die nach Beginn des Auslandsstudiums (nach 4-5 Wochen) gegebenenfalls erforderliche Änderungsvereinbarung - Changes to Learning Agreement beschreibt die mit dem Studienbeginn an der Gasthochschule erkennbaren Veränderungen des Lern- bzw. Ausbildungsverlaufes. Für die Bestätigung dieser Veränderungen gelten die zum Learning Agreement festgelegten Bedingungen entsprechend. Die Abstimmung mit dem Modulverantwortlichen sollte per E-Mail erfolgen. Bewahren Sie zur  Dokumentation diese Korrespondenz bis zum Abschluss des Anerkennungsverfahrens auf.

  • Achtung: Nur Module, deren erfolgreiche Teilnahme Sie nach dem Auslandsaufenthalt durch Vorlage der Fächer- und Notenbestätigung der Gasthochschule - Transcript of Records - im FMB-Prüfungsamt nachweisen, werden in Ihre Studienakte und damit auf Ihr Zeugnis übernommen. Handelt es sich um Module aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich, ist auf jeden Fall eine Note erforderlich. Nur im Zeugnisabschnitt „Zusätzliche Leistungen“ können Module ohne Note aufgeführt werden.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und interessanten Aufenthalt im Ausland.

Interessieren Sie sich neben dem Studium für Land, Leute und Kultur!
Ihr Auslandsaufenthalt wird sich in jedem Fall positiv auf Ihre persönliche Entwicklung, Ihr weiteres Studium und Ihr späteres Berufsleben auswirken.

Letzte Änderung: 24.01.2025 - Ansprechpartner: