Promotionsverfahren
Bitte informieren Sie sich zunächst in der Promotionsordnung der Fakultät für Maschinenbau über alle Regularien.
Einreichung Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
durch den Promovierenden an das Dekanat (in Papierform mit Originalunterschrift)
- Formloser Antrag
- Gutachtervorschläge (Name, Kontaktdaten)
- 4 Exemplare der Promotionsschrift (Form: Druck, A4, einseitig, gebunden)
- Elektronische Version der Promotionsschrift (PDF-Datei auf Datenträger, vorzugsweis USB-Speicher)
- Lebenslauf (kurz, tabellarisch)
- Liste der Veröffentlichungen im Kontext der Promotionsschrift
- Schriftliche Erklärung zu Straftaten mit Wissenschaftsbezug oder Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate)
- Schriftliche Ehrenerklärung
Prüfung Antrag Promotionsverfahrens
durch das Dekanat und den Fakultätsrat (Zeitdauer ca. 2-4 Wochen)
- Klärung Gutachtende und Kommissionsvorsitz
- Beschluss des Fakultätsrats über Annahme des Antrags und Einberufung der Promotionskommission (Gutachtende und Vorsitzende/n)
- Information über Beschluss an Promovierenden und Mitglieder der Promotionskommission
durch das Dekanat (Zeitdauer mindestens 3 Monate)
Öffentliche Einsichtnahme in Promotionsschrift und Gutachten
Organisation durch das Dekanat (Zeitdauer: mindestens 10 Werktage)
- Auslage im Dekanat zur Einsicht durch die Mitglieder des Erweiterten Fakultätsrates
- Information über Auslage durch Dekanat
Kolloquium - Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung
Formale Vorbereitung
durch den Promovierenden, die Promotionskommission und das Dekanat
- Terminvereinbarung für das Kolloquium mit Promotionskommission
- Einladung (mit Ort und Zeit) durch Dekanat (öffentlicher Aushang, schriftliche Benachrichtigung an die Mitglieder der Promotionskommission)
Durchführung
durch den Promovierenden und die Promotionskommission
- Kolloquium (Vortrag 30 Minuten und anschließende Diskussion)
- Erstellung Bewertungsvorschlag durch Promotionskommission
Formale Nachbereitung Kolloquium
durch den Fakultätsrat (Zeitdauer: nächste Sitzung des Fakultätsrats)
- Bericht über Promotionsverfahren an den Fakultätsrat
- Diskussion und Abstimmung zum Prädikat
- Versenden der Abgabebescheinigung an die Universitätsbibliothek
Abgabe der Pflichtexemplare
Ausstellung und Übergabe der Promotionsurkunde
durch das Dekanat
- Erstellung der Urkunde und Einholung der Unterschriften (Rektor/in und Dekan/in)
- Abholung oder Versand mit Empfangsbestätigung an den Promovenden
Ab jetzt dürfen Sie den Titel Doktor-Ingenieurin bzw. Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.) tragen.