Habilitationsverfahren

Nach der Promotion kann die wissenschaftliche Weiterentwicklung durch die Habilitation fortgeführt werden. Mit der Habilitation wird die Venia Legendi (Lehrbefugnis/-erlaubnis) für ein bestimmtes Wissenschaftsgebiet zuerkannt. Der akademische Grad für die Habilitation (siehe unten) wird verliehen, wenn der Bewerber/die Bewerberin die Befähigung, ein Wissenschaftsgebiet in Forschung und Lehre zu vertreten, nachgewiesen hat. Dies erfolgt durch eine Habilitationsschrift, eine öffentliche Probevorlesung und einem Habilitationskolloquium.

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Habilitation regelt die Habilitationsordnung der Fakultät für Maschinenbau.

Letzte Änderung: 21.11.2023 - Ansprechpartner: